Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die erforderlichen Kosten für ein unabhängiges Kfz-Gutachten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung entsprechend der Haftungsquote übernommen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall richtet sich die Kostenübernahme nach den Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung.
Ja. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen.
Ein Kfz-Gutachten ist insbesondere nach einem Verkehrsunfall sinnvoll, wenn der entstandene Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht. Das Gutachten dokumentiert den Schadenumfang und ermittelt unter anderem die erforderlichen Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und eine mögliche merkantile Wertminderung. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Die Dauer hängt vom Schadenumfang, der Zugänglichkeit des Fahrzeugs und dem erforderlichen Untersuchungsaufwand ab. Bei einem üblichen Unfallschaden kann das Gutachten häufig innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung erstellt werden. Bei komplexeren Schäden oder erforderlichen zusätzlichen Untersuchungen kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Nein. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie den Fahrzeugschaden grundsätzlich auch auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Dies wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Dabei werden die erforderlichen Reparaturkosten grundsätzlich ohne Umsatzsteuer erstattet, soweit diese nicht tatsächlich angefallen ist. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden und bei bestimmten Reparaturkostenkonstellationen gelten besondere Abrechnungsregeln.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Verkaufswert erzielen als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser verbleibende wirtschaftliche Nachteil wird als merkantile Wertminderung bezeichnet. Im Rahmen des Schadengutachtens prüfen wir, ob eine solche Wertminderung vorliegt, und ermitteln gegebenenfalls deren Höhe unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters, der Laufleistung, des Schadenumfangs und weiterer relevanter Faktoren.
Ja. Eine Fahrzeugbesichtigung kann nach vorheriger Terminvereinbarung grundsätzlich auch bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt erfolgen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug am vereinbarten Standort ausreichend zugänglich ist und die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden können. Bei umfangreicheren Beschädigungen können zusätzliche Untersuchungen in einer geeigneten Werkstatt erforderlich sein.
Für eine möglichst reibungslose Begutachtung sind folgende Unterlagen und Informationen hilfreich: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Unfalltag und kurze Beschreibung des Unfallhergangs, Angaben zur gegnerischen Versicherung und zum Unfallgegner, vorhandene Unfallfotos und gegebenenfalls das polizeiliche Aktenzeichen sowie Informationen zu bekannten Vorschäden und bereits durchgeführten Reparaturen. Sollten Ihnen einzelne Unterlagen noch nicht vorliegen, können diese gegebenenfalls nachgereicht werden.
Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, kann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur dennoch erstattungsfähig sein, wenn die Reparaturkosten einschließlich einer gegebenenfalls entstandenen Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen. Ob diese sogenannte 130-%-Regelung im konkreten Fall anwendbar ist, hängt unter anderem von der fachgerechten Durchführung der Reparatur und weiteren rechtlichen Voraussetzungen ab.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiert und bewertet den Fahrzeugschaden fachlich und nachvollziehbar. Das Gutachten schafft eine Grundlage für die Bezifferung des entstandenen Schadens und kann bei der Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung verwendet werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist unser Service für Sie komplett kostenlos. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten vollständig. Sie strecken nichts vor und bekommen keine Rechnung.
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Nach einem Verkehrsunfall oder bei der Bewertung eines Fahrzeugs entstehen häufig viele Fragen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Leistungen als unabhängiger Kfz-Sachverständiger.
